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Software-Lizenzen

Eine Softwarelizenz ist ein Dokument, das verbindliche Richtlinien für die Nutzung und Verbreitung von Software enthält. Im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird nicht der Begriff Lizenz, sondern der Begriff Nutzungsrecht verwendet. In der Praxis wird im Zusammenhang mit Software aber fast ausschließlich der Begriff Lizenz benutzt. Durch Lizenzen werden die Rechte von Urhebern geschützt.

Welche Nutzungsrechte ein Urheber dem Nutzer einer Software gewährt, legt er bei der Lizenzierung der Software fest. Softwarelizenzen gewähren Benutzern in der Regel auch das Recht auf eine oder mehrere Kopien der Software, ohne jedoch das Urheber-Recht für diese zu erwerben. Sie legen ggf. auch die Bedingungen fest, unter denen Benutzer die Software zur zukünftigen Entwicklung oder Verwendung weiterverteilen oder kopieren dürfen.

Lizenzbedingungen für Software beinhalten abgesehen von den Bedingungen für die Nutzung und Verbreitung der Software auch Haftungsbeschränkungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse. Sie legen auch Schutzmaßnahmen fest, wenn die Software oder ihre Verwendung die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzt.

Bei der Lizenzierung kann die Software unterschieden werden nach:

  • Closed Source Software (proprietäre Software, u.a. auch Freeware und Shareware)
  • Freie Software (FLOSS = Free/Libre Open Source Software, u.a. GPL, LGPL, BSD, Apache)
  • Open Source Software (OSS, jede Software, in deren Quellcode eingesehen werden kann)

Eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (engl. End User License Agreement, EULA), ist eine spezielle Lizenzvereinbarung, welche die Benutzung von Software regeln soll. Texte mit einer EULA werden oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt.

softwarelizenzen.txt · Zuletzt geändert: 2022/03/20 19:34 von joomart